AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PMSVG/documents) · Abgerufen am 17.08.2026 07:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd5f1dcb-875f-4b5a-a66f-40c5cc2ca8a6/

Lieferung von Sterilcontainern und Einweg-Papierfiltern

Notice-ID: cd5f1dcb-875f-4b5a-a66f-40c5cc2ca8a6 · Procedure-ID: 6c239445-058e-44e3-af43-5460533d3267

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Stammdaten

Auftraggeber
Gesundheit Nord gGmbH, Bremen
Veröffentlicht
05.06.2026
Frist (Submission)
17.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung: - insgesamt 2.000 Sterilcontainer (groß) in unterschiedlichen Farben gem. Kriterienkatalog. Näher Informationen zu den Anforderungen an Farben und einzelnen Stückzahlen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. - insgesamt 500 Sterilcontainer (klein) in unterschiedlichen Farben gem. Kriterienkatalog. Näher Informationen zu den Anforderungen an Farben und einzelnen Stückzahlen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Kriterienkatalog und das Leistungsverzeichnis ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.10.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).