AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd8c42c1-ff55-4040-8182-6473e56ef6c7/

Bauüberwachung nach VVBau und VVBauSTE für den Korridor Rosenheim - Salzburg

Notice-ID: cd8c42c1-ff55-4040-8182-6473e56ef6c7 · Procedure-ID: 81fc3faf-63b2-4c26-b1d0-09be3df2695f

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
25.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für das Hochleistungsnetz (GS Rosenheim - Salzburg) werden an den Stationen: Bad Endorf, Prien, Bernau sowie Übersee, Bergen, Traunstein und Teisendorf für den Anteil der Personenbahnhöfe umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen. Hierzu zählen u.a. die Erneuerung der Bahnsteige, der Beleuchtungsanlagen, Wetterschutzhäuser sowie der Beschallungsanlagen und der Reisendenüber- bzw. unterführungen. Benötigen werden folgende Gewerke: - Leitender Bauüberwacher - Bauüberwacher Bahn Ob/KIB - Bauüberwacher Bahn 50Hz - Bauüberwacher Bahn TK Los 1: Bauüberwachungsleistungen nach VVBau und VVBau STE in den Bahnhöfen: - Bad Endorf - Prien - Bernau Los 2: Bauüberwachungsleistungen nach VVBau und VVBau STE in den Bahnhöfen: - Übersee - Bergen - Traunstein - Teisendorf

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
12.08.2026
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).