AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce203c89-8835-4478-91eb-0fc511b4d233/

Forensische Auswertungssoftware Steuerfahndung Rheinland-Pfalz

Notice-ID: ce203c89-8835-4478-91eb-0fc511b4d233 · Procedure-ID: 144c7d26-85b2-4d88-aa0f-4b035d487500

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Steuern, Koblenz
Veröffentlicht
31.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
20.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung und Integration einer forensischen Auswertungssoftware Steuerfahndung Rheinland-Pfalz (ggf. optionale Ausweitung auf weitere Bundesländer) inkl. Service und Wartung während der Vertragslaufzeit. Um den stetig steigenden Anforderungen zu begegnen soll in der Zentralen Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) des Landesamtes für Steuern (LfSt) eine zentrale Auswerteplattform für die Steuerfahndung Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden. In dieser soll künftig die Aufbereitung, Analyse und Auswertung der Datenbestände stattfinden. Eine notwendige Voraussetzung zur Herstellung dieser Auswerteplattform ist der Einsatz einer digitalen Forensik-Software zur Verarbeitung, Analyse und Untersuchung von großen Mengen an unstrukturierten Daten im Rahmen des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 MONTHS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).