Rahmenvertrag zur Lieferung von FFP2-Masken
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Land wird in Kooperation mit den Universitätskliniken des Landes Baden-Württemberg eine Notfallreserve an Schutzgütern für künftige Pandemien aufbauen und betreiben. Hierzu beschaffen die Auftraggeber über die ausgeschriebenen Rahmenverträge gemeinsam insgesamt bis zu 30.050.000 FFP2-Masken ("Masken") in vier Losen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Aufbau einer Notfallreserve von bis zu 30.050.000 FFP2-Masken in vier Losen für künftige Pandemien.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
An der Vergabe sind keine unterschiedlichen Länder beteiligt. Angabe erfolgt in Absprache mit Cosinex aufgrund eines Systemfehlers.
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- 26.11.2024 Die Auftraggeber hatten ursprünglich gefordert, dass der geforderte Mindestumsatz der letzten drei Jahre in Höhe von 10. Mio Euro durch Vorlage entsprechender Referenzen nachzuweisen ist. Von den Bewerbern ist plausibel dargelegt worden, dass der Nachweis durch Referenzen nicht oder nur sehr schwer zu erbringen ist.
- 26.11.2024 Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit war ursprünglich ein Nachweis gefordert, dass die Bewerber über ein Qualitätsmanagmentsystem nach DIN EN ISO 13485 verfügen. Dieser Nachweis ist bei FFP2-Masken zum Eignungsnachweis nicht erforderlich. aktuell
- 26.11.2024 Original-Veröffentlichung
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