AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 03:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cef6f270-704d-4afb-9284-2c896d5e2038/

Telematik Lichtbildbeschaffung (07/U/2025)

Notice-ID: cef6f270-704d-4afb-9284-2c896d5e2038 · Procedure-ID: 2276e4e8-8ca6-4479-a44d-6005d1542989

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
IKK classic, Erfurt
Veröffentlicht
05.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75122000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers wie folgt: • Betrieb eines webgestützten Lichtbild-Portals sowie eines webgestützten Auskunft-Portals für die Beschaffung von Lichtbildern für die eGK im Rahmen einer SaaS-Lösung inklusive Hosting (ausschließlich innerhalb der EU zulässig), • Dienstleistung: - Verarbeiten aufgenommener (per Webcam) / übermittelter Lichtbilder (Upload) aus dem Lichtbildportal - Annahme und Verarbeitung aus den schriftlichen Bildanforderungen der Auftraggeberin stammende digitalisierte Rücksendeabschnitte - temporäres elektronisches Archivieren von digitalen Bildern und digitalen Rücksendeabschnitten. • Beratung und Implementierung sowie • Bereitstellen von Statistiken und Monitoring-Daten Hierzu schließt die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer einen EVB-IT Dienstvertag.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ePortrait GmbH
Vertragsabschluss
03.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).