AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 08:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cf1b22cd-c8a8-490c-9a1e-91433fa3ff4d/

Planung Technische Ausrüstung - BOS-Funk (AGR 4+5), LPH 2-9 für GNUE Land Sachsen-Anhalt - Polizeiinspektion Magdeburg, Neubau und Sanierung der Liegenschaft mit 8 Häuser

Notice-ID: cf1b22cd-c8a8-490c-9a1e-91433fa3ff4d · Procedure-ID: 110d26e6-8bd9-4a0c-a261-8ff0c85c6759

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA), Magdeburg
Veröffentlicht
30.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement (LB BLSA) hat den Auftrag erhalten, für die Polizeiinspektion Magdeburg eine Objektversorgungsanlage für den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu planen und umzusetzen. Die Liegenschaft umfasst insgesamt acht Häuser, wovon es sich bei drei Objekten um Neubauten handelt und die restlichen Gebäude Sanierungsobjekte sind. Die Brutto-Grundfläche aller Gebäude, ohne Haus 7, beträgt insgesamt ca. 52.184m².

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
19.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).