AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
A 10, VKE 1141, Erstellung Straßenbestandspläne
Stammdaten
- Auftraggeber
- DEGES - Abt. R5, Berlin
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
- Frist (Submission)
- 30.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Nach Abschluss der Baumaßnahmen und der erfolgten Verkehrsfreigabe 06/2020 ist für den o.g. Abschnitt eine Bestandsdokumentation zu übergeben, zu der auch die Straßenbestandspläne zählen. Neben den rein straßenbaulichen Arbeiten sind auch die Arbeiten zum Einbau der Wildschutzzäune und des trassennahen Landschaftsbaus abgeschlossen. Für den Bearbeitungsbereich sind die örtlichen Arbeiten zur Katasterschlussvermessung abgeschlossen und die daraus resultierenden Zerlegungsentwürfe wurden zur Prüfung und Übernahme bei der Katasterbehörde eingereicht. Mit dem Abschluss der Datenprüfung und der endgültigen Übernahme der Daten in das amtliche Kataster ist jedoch nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Gegenstand der Straßenbestandsdokumentationserstellung sind vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer konsistenten Planabbildung für die vorliegende Baumaßnahme. Auf der Grundlage örtlicher Datenerfassungen durch eine terrestrische Vermessung sowie weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten ist der Bestand im Bearbeitungsbereich abzubilden. Folgende Leistungen sind zu erbringen: o Herstellung Lage- und Höhenfestpunktfeld, o Terrestrische Geländeaufnahme, o Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne, o Erstellung Entwässerungsschachtdokumentation, o Erstellung Digitaler Geländemodell (DGM)
Vertragslaufzeit
- Periode
- 20 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.