AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cf33f0f8-536e-4350-8297-0286287809ea/

Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 93 Heinsberg, Sittarder Str./Planungsleistungen

Notice-ID: cf33f0f8-536e-4350-8297-0286287809ea · Procedure-ID: bdf013b9-0d8a-476b-8efa-33b77e6aec13

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Heinsberg, Heinsberg
Veröffentlicht
07.07.2025
Frist (Submission)
07.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Neubaugebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Heinsberg und umfasst ein Areal von ca. 45.000 qm mit voraussichtlich 53 Bauparzellen und ca. 96 Wohneinheiten. Die neue Verkehrsfläche beträgt ca. 5.300 qm. Die Erschließung erfolgt über eine zentrale Zufahrt an der L 228 Sittarder Straße Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der Anschluss der Schmutzleitungen erfolgt an die Schmutzwasserkanalisation der Sittarder Straße. Auf Grund der Geländetopographie ist eine Entwässerung des Schmutzwassers nicht im freien Gefälle möglich. Das Niederschlagswasser soll über Regenrückhaltebecken gedrosselt dem Riedweiher zugeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
28.02.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).