AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 21:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cf60df5e-ebb8-46e6-b468-e8bc8a95ed43/

1H0007, Neubau Feuerwehr Ahrweiler - Los 056 PV-Anlagen

Notice-ID: cf60df5e-ebb8-46e6-b468-e8bc8a95ed43 · Procedure-ID: e1629f88-8a3d-4c48-a898-31ff4aa6bb3c

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Stammdaten

Auftraggeber
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
30.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Zuschlagswert
40.913 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Ersatzneubaus der Feuerwehr Ahrweiler wird auf dem Flachdach der Fahrzeughalle eine aufgeständerte Photovoltaikanlage in Kombination mit extensiver Dachbegrünung errichtet. Die Anlage dient der Eigenstromversorgung des Gebäudes mit Überschusseinspeisung in das Niederspannungsnetz. Die Leistung umfasst ca. 171 bifaziale Glas-Glas-Module mit einer Gesamtleistung von rund 77 kWp, eine Wechselrichteranlage (ca. 60–70 kVA), Leistungsoptimierer, DC- und AC-Verkabelung, Leitungsführung auf dem Dach, Überspannungs- und Blitzschutzeinbindung, Rundsteuerempfänger zur Leistungsreduzierung sowie Inbetriebnahme, Dokumentation und Wartung.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.09.2026
Ende
18.09.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).