AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gestellung eines Materialumschlagbaggers mit batterie-elektrischem Antrieb
Stammdaten
- Auftraggeber
- AWA Entsorgung GmbH, Eschweiler
- Veröffentlicht
- 23.07.2025
- Frist (Submission)
- 25.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Im Rahmen einer Ersatzbeschaffung wird ein flexibel einsetzbarer Umschlagbagger mit batterie-elektrischem Antrieb als Fullservice-Mietmaschine über einen Zeitraum von 54 Monaten angefragt. Der Umschlagbagger wird vorwiegend in der Rückverladung von Abfällen an offenen und teilüberdachten Schüttgutboxen und/oder in der Umschlaghalle des Entsorgungszentrums Warden eingesetzt. Darüber hinaus fallen Einsätze in der Rückverladung von Ersatzbrennstoffen und Sortieraufgaben im Rahmen der Sperrmüllaufbereitung an. Die mögliche Staubfracht der zu verladenen Abfälle wird mit Hilfe verschiedener Wasserbedüsungseinrichtungen gebunden. Der Bagger ist daher so auszustatten, dass ein Einsatz sowohl unter staubigen als auch unter staubig-feuchten Einsatzbedingungen sichergestellt wird. Insbesondere Kühler und Lüftungsaggregate sind hierauf auszurichten. Die durch den Auftraggeber ermittelte Einsatzcharakteristik sieht vor, dass der Bagger bis zu 4 Bh/Tag netzunnabhängig ausschließlich über den verbauten Akkumulator betrieben wird. Der netzunabhängige Betrieb kann entweder fortdauernd bis zu 4 Bh oder abschnittsweise unterbrochen mit Zwischenladung erfolgen. Die längste Fahrstrecke zwischen einzelnen Einsatzorten am Entsorgungszentrum Warden beträgt ca. 1.100 m (Hin- und Rückweg), wobei eine Höhendifferenz von ca. 12 m überwunden wird.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 54 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.