AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025-23_B243_Ersatzneubau_BWO7/10_Objektplanung_ Verkehrsanlagen&Ingenieurbauwerke_Tragwerksplanung_Erstangebotsabgabe_ex post
Stammdaten
- Auftraggeber
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Wolfenbüttel
- Veröffentlicht
- 24.09.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 2.483.540 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ersatzneubau des Brückenbauwerks O7/10 im Zuge der B243 im Stadtgebiet Osterode (Harz) im Landkreis Göttingen. Das Bauwerk überführt die B243 über die Stadt Osterode (Harz) auf einer Länge von ca. 1 km und besteht aus drei Teilbauwerken mit zusätzlich je einer Auf- und Abfahrtrampe sowie einem Stützbauwerk mit 2 Teilbauwerken als Auffahrt zum Brückenbauwerk.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Jahre
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 23.09.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 09.09.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (2)
- EHS beratende Ingenieure f. Bauwesen GmbH (Braunschweig)
- Emch+Berger Projekt GmbH (Hannover)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).