AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 18:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cfb330fa-49de-4e9c-95c5-fe3ae9164086/

Lieferung & Montage von 110/20 kV Transformatoren 50 / 63 MVA

Notice-ID: cfb330fa-49de-4e9c-95c5-fe3ae9164086 · Procedure-ID: d650fd6b-6ed1-4eb7-b408-719f2fc26916

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Steinburg GmbH, Itzehoe
Veröffentlicht
03.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31170000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der AG ist ein regionaler Netzbetreiber für Strom, Wärme, Wasser und Internetservice. Die Stadtwerke Steinburg planen auf "grüner Wiese" den Bau eines neuen 110/20kV Umspannwerks mit der Bezeichnung UW Itzehoe-Nordwest. Die 110 kV Anlage wird als Freiluftschaltanlage mit einem 2-fach Sammelschienen-System und 2 Transformatoren von 110 kV auf 20 kV ausgelegt. Die Einspeisung erfolgt über 2 Schaltfelder auf der 110 kV Seite aus dem nahegelegenen 110 kV Umspannwerk Itzehoe-West mittels 2.500/95 mm² Einzelleiter-Alu- Kabeln. Diese Kabelstrecke erstreckt sich um etwa 2,3 km von dem UW Itzehoe-West bis zum UW Itzehoe- Nordwest mit 2.500/95 mm² Einzelleiter-Alu-Kabeln.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).