AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d0a8f946-8cd5-49c1-8ad0-acf7f426d7c8/

Handwerkskammer Berlin: Lieferleistungen für die Digitalisierung der Ausstattung im BTZ Berlin, Fachbereich Elektrotechnik (Lehrmittel und Möbel)

Notice-ID: d0a8f946-8cd5-49c1-8ad0-acf7f426d7c8 · Procedure-ID: 6565ce62-2b20-4c7a-8080-5857003003e5

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Berlin, Berlin
Veröffentlicht
15.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30000000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Handwerkskammer Berlin beabsichtigt, den Ausbildungsbetrieb im Fachbereich Elektrotechnik weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund schreibt die Handwerkskammer Berlin Liefer- und Dienstleistungen (Geräte, Ausstattungsgegenstände, Möbel etc.) für die Modernisierung der Ausstattung im Bildungs- und Technologiezentrum Berlin, Fachbereich Elektrotechnik aus. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung der im jeweiligen Los gegenständlichen Geräte bzw. Ausstattungsgegenstände bzw. die Dienstleistung: - Los 1: Lehrmittel - Los 2: Möbel

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.05.2025
Ende
05.09.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).