Liegenschaften der GSG in 56564 Neuwied und Stadtteilen und in 56170 Bendorf
Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH · Neuwied · Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages sind Arbeiten betreffend die laufende Pflege und Unterhaltung von Grünflächen von Teilen der Liegenschaften der GSG. Die Leistungen dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und gepflegten Zustandes der Grünanlagen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: Rasenpflege ( Mulchen, Mähen), Pflege von Gehölz- und Strauchflächen (z. B. Rückschnitt, Auslichtung), Heckenschnitt, Pflege von Stauden - und Pflanzflächen, Laubbeseitigung, Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Pflegeleistungen, Entsorgung des anfallenden Schnitt- und Pflegegutes gemäß den geltenden Vorschriften.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für die laufende Pflege und Unterhaltung von Grünflächen auf Liegenschaften der GSG in Neuwied und Bendorf.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 184 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.02.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 11.02.2026 Was stand da vorher (ALT): 1. Nicht gezahlte Steuern oder Sozialabgaben § 123 Abs. 4 GWB (zwingend) Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt hat außer, es gibt eine verbindliche Raten- oder Stundungsvereinbarung. Kindersprache: Wer seine Rechnungen beim Staat nicht bezahlt, darf nicht mitspielen. Schwere berufliche Verfehlungen § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativ) Ausschluss möglich bei: gravierenden Verstößen gegen Berufs- oder Standesregeln unredlichem Verhalten im Geschäftsverkehr z. B.: systematische Täuschung, massive Pflichtverletzungen, schweres Fehlverhalten gegenüber Auftraggebern. 3. Schlechtleistung bei früheren öffentlichen Aufträgen § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Wenn ein Unternehmen: frühere öffentliche Aufträge wesentlich oder dauerhaft schlecht ausgeführt hat und dies z. B. zu Kündigung, Schadensersatz oder Vertragsstrafen führte. Kindersprache: Wer früher immer Mist gebaut hat, bekommt nicht gleich wieder eine neue Chance. 4. Wettbewerbsverzerrung durch Interessenkonflikte § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschluss, wenn: ein Interessenkonflikt besteht und dieser nicht anders beseitigt werden kann. z. B.: Mitarbeit am Leistungsverzeichnis und Angebotseinreichung. 5. Unzulässige Einflussnahme auf das Vergabeverfahren § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Ausschluss möglich bei: versuchter Manipulation, unzulässiger Kontaktaufnahme, Weitergabe vertraulicher Informationen. 6. Falsche oder irreführende Angaben § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB Wenn ein Unternehmen: falsche Erklärungen abgibt, Eignungsnachweise manipuliert oder verschweigt, frühere Ausschlüsse verheimlicht. Was soll da jetzt stehen (NEU): 1. Nicht gezahlte Steuern oder Sozialabgaben § 123 Abs. 4 GWB (zwingend) Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt hat außer, es gibt eine verbindliche Raten- oder Stundungsvereinbarung, Schwere berufliche Verfehlungen § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativ) Ausschluss möglich bei: gravierenden Verstößen gegen Berufs- oder Standesregeln, unredlichem Verhalten im Geschäftsverkehr z. B.: systematische Täuschung, massive Pflichtverletzungen, schweres Fehlverhalten gegenüber Auftraggebern. 3. Schlechtleistung bei früheren öffentlichen Aufträgen § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Wenn ein Unternehmen: frühere öffentliche Aufträge wesentlich oder dauerhaft schlecht ausgeführt hat und dies z. B. zu Kündigung, Schadensersatz oder Vertragsstrafen führte. 4. Wettbewerbsverzerrung durch Interessenkonflikte § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschluss, wenn: ein Interessenkonflikt besteht und dieser nicht anders beseitigt werden kann. z. B.: Mitarbeit am Leistungsverzeichnis und Angebotseinreichung. 5. Unzulässige Einflussnahme auf das Vergabeverfahren § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Ausschluss möglich bei: versuchter Manipulation, unzulässiger Kontaktaufnahme, Weitergabe vertraulicher Informationen. 6. Falsche oder irreführende Angaben § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB Wenn ein Unternehmen: falsche Erklärungen abgibt, Eignungsnachweise manipuliert oder verschweigt, frühere Ausschlüsse verheimlicht.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer AWO Kreisverband Neuwied e.V.Zuschlagswert 483.585 €1 Veröffentlichung
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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