AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d17308e1-7d8e-4a2a-9d68-b39315988716) · Abgerufen am 27.10.2026 20:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d17308e1-7d8e-4a2a-9d68-b39315988716/

Glasreinigung

Notice-ID: d17308e1-7d8e-4a2a-9d68-b39315988716 · Procedure-ID: 67f9a983-0875-4c9b-8b3f-f89030633f24

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Stammdaten

Auftraggeber
F&W Fördern & Wohnen AöR, Hamburg
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
90911300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der Fördern & Wohnen AöR (F&W) besteht der Bedarf an einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über die Glasreinigung (Außen- & Innenglas) an ihren Standorten. Hierzu ist die Leistung zusammengetragen und zu dieser Ausschreibung zusammengefasst worden. Alle zu reinigenden Flächen sind erfasst und mit einem der Nutzung entsprechenden Reinigungsstandard und -zyklus ( 2 x jährlich) hinterlegt. Ziel der Ausschreibugn ist der Abschhluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit optionaler Verlängerung um 2 x 1 Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.03.2026
Ende
28.02.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schultz GFS GmbH
Vertragsabschluss
27.03.2026
Zuschlagsentscheidung
16.03.2026
Angebotsspanne
88.592 – 157.337 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).