AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Frist (Submission)
- 14.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 92370000 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.400.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Landtagsgebäude des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie dessen Dependancen finden regel-mäßig Veranstaltungen unterschiedlichster Größe und Art statt. Die Anforderungen an die technische Unterstützung und das benötigte Equipment variieren in einer großen Bandbreite. Der Landtag Nordrhein-Westfalen plant die Betreuung von ca. 100 Veranstaltungen pro Jahr, deren Ausstattung mit entsprechender Technik, Auf- und Abbau sowie ca. 30 Plenarsitzungsbetreuungen (s. Bsp. L06 Veranstaltungen & Plenartage 2026/2027) und ca. 30 Veranstaltungsbetreuungen im Land-tagsforum und Plenarsaal an einen externen Dienstleister zu übertragen. Die bereits festgelegten Termine der Plenarsitzungen für das Jahr 2026 & 2027 sowie eine Übersicht über sitzungsfreie Zeiten sind auf der Internetseite des Landtags abrufbar unter https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/plenarsitzugen.html. Die Veranstaltungsarten lassen sich in vier Veranstaltungstypen mit unterschiedlicher Technikausstat-tung und weiteren Veranstaltungsprofilen mit reiner Betreuungsdienstleistung und Nutzung der im Landtag Nordrhein-Westfalen vorhandenen Technik aufteilen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.