AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Studierendenwerk München und Oberbayern, München
- Veröffentlicht
- 05.09.2024
- Frist (Submission)
- 16.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 2.632.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
- Geschätzter Wert
- 1.495.000 €
Los 2 — Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT)
- Geschätzter Wert
- 382.000 €
Los 3 — Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
- Geschätzter Wert
- 755.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 19.11.2024
- Ende
- 01.01.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).