AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2204d2d-e955-4fa8-a7ff-2b9372fe7587/

Ersatzneubauten für den Müllabfuhrbetrieb Raubling - Estricharbeiten für Gebäude 1 + 2

Notice-ID: d2204d2d-e955-4fa8-a7ff-2b9372fe7587 · Procedure-ID: c07de0a9-bf2a-43d0-a91b-29a4760071e1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Rosenheim - Kreiseigener Hochbau, Rosenheim
Veröffentlicht
20.08.2025
Frist (Submission)
23.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Estricharbeiten für Gebäude 1 + 2: Gebäude 1: (Schlosserei) 1. Vorarbeiten ca. 30m² 2. Dämmstreifen PE ca. 35m 3. Wärmedämmung XPS ca. 30m² 4. Trittschall EPS ca. 30m² 5. Zement Heizestrich 75mm ca. 30m² Gebäude 2: (Verwaltung und Werkstatt) 1. Vorarbeiten ca. 1480m² 2. Dämmstreifen PE ca. 850m 3. Schüttungen Mineralstoff zementgeb. 70-85mm ca. 530m² 4. Schüttungen Mineralstoff latexgeb. 70-80mm ca. 440m² 5. Klett Rollplatten EPS ca. 930m² 6. Zement Heizestrich 75mm ca. 930m² 7. Zement Estrich 75mm ca. 25m² 8. Aussparungen ca. 30 Stk. 9. Abschlusswinkel Alu ca. 40m 10. Bewegungsfugen ca. 80m

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
19.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).