AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 14:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d3c3e55d-60e1-4764-96cd-cbc1570130ef/

VE03 - Baumeisterarbeiten

Notice-ID: d3c3e55d-60e1-4764-96cd-cbc1570130ef · Procedure-ID: 41711731-5b8b-4d01-9ebc-5700418a7e4c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Pöcking, Pöcking
Bezugsberechtigte
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Veröffentlicht
06.02.2024
Frist (Submission)
07.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262311 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Pöcking plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen und 4 zu vermietenden Wohnungen mit ca. 1.218 m2 Bruttogeschossfläche und ca. 236 m2 Wohnfläche. Das barrierefreie Gebäude wird als Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Massivholzbauteilen errichtet. Die Stahlbetonkonstruktion beschränkt sich auf die Hallenbereiche mit den 2 Stellplätzen, da hier mit starker Feuchteeinwirkung zu rechnen ist. Alle übrigen Konstruktionselemente Dach, Decken, Treppen, Wände werden in Brettsperrholz errichtet. Nichttragende Wände als GK-Montagewände. Ausgeschrieben werden hier die Baumeisterarbeiten mit folgenden Massen der Hauptpositionen: - Baustelleneinrichtung - Bodenplatten: 820 qm - Streifenfundamente: 90 m

Vertragslaufzeit

Beginn
03.06.2024
Ende
31.12.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern VOB-/VOL-Stelle, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).