AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5ED2WV/documents) · Abgerufen am 17.09.2026 02:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d43464b5-79b2-4f60-b3f0-404dec2f2245/

Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Komponenten für Schließanlagen

Notice-ID: d43464b5-79b2-4f60-b3f0-404dec2f2245 · Procedure-ID: 13b742d9-f05d-44b3-b5f6-509db842ebe6

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Stammdaten

Auftraggeber
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3, Bonn
Veröffentlicht
13.09.2026
Frist (Submission)
16.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44000000 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
236.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Komponenten für Schließanlagen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Mechanische Komponenten

Geschätzter Wert
68.000 €

Los 2 — Komponenten des Herstellers Simons Voss

Geschätzter Wert
168.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).