AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Glasreinigung an den Verwaltungsstandorten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- Frist (Submission)
- 23.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 755.308 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Glasreinigung innen und außen an den verschiedenen Verwaltungsstandorten der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG.
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Glasreinigung Erfurt
- Geschätzter Wert
- 42.300 €
Los 2 — Hannover
- Geschätzter Wert
- 131.900 €
Los 3 — Mainz BGHM
- Geschätzter Wert
- 382.800 €
Los 4 — Mainz VBG
- Geschätzter Wert
- 84.400 €
Los 5 — München
- Geschätzter Wert
- 52.600 €
Los 6 — Stuttgart
- Geschätzter Wert
- 54.900 €
Los 7 — BGHM Hamburg
- Geschätzter Wert
- 6.408 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 31.05.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).