AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5FDWDB/documents) · Abgerufen am 03.10.2026 00:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d49c3ec2-0077-45c3-af03-fb5cb21fb851/

Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Grund- und Feinreinigung

Notice-ID: d49c3ec2-0077-45c3-af03-fb5cb21fb851 · Procedure-ID: 0006ee0d-12cc-44e1-8c4b-ddcd3034b662

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Lemgo
Veröffentlicht
30.09.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Leistungsumfang der Grund- und Feinreinigung umfasst im Wesentlichen folgendes: 346 m2 Glas- und Fensterreinigung 83 m3 Reinigung Metalltore 39 Stück Reinigung Türen 1.408 m2 Reinigung Oberböden und Bodenbeschichtungen 676 m2 Reinigung Wandflächen, -beschichtungen, Absorber Flächen 722 m2 Reinigung Hallendecke 590 m2 Reinigung Halleninnenwände 46 m Geländer 1 Stück Technikzentrale 1 Stück Aufzugskabine 58 Stück Sanitäreinrichtungsgegenstände und Zubehör 190 m Pendel und Aufbauleuchten 214 Stück loses Mobiliar 11 Stück Steuerschränke 140 Stück Elektroinstallationsgeräte etc.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.12.2026
Ende
26.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).