AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=aaacf74c8670a4b0f5c92f1fad062cc2) · Abgerufen am 26.10.2026 03:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d49c8e5e-588a-41e8-8232-92c7cee075cf/

Rahmenvereinbarung On-Prem-Software zur Speicherung und gemeinsamen Nutzung von Dateien in der Cloud für das IT-DLZ Saarland

Notice-ID: d49c8e5e-588a-41e8-8232-92c7cee075cf · Procedure-ID: cfa83866-385c-453d-b948-10b8ff5a7faa

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Stammdaten

Auftraggeber
IT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes, Saarbrücken
Veröffentlicht
24.10.2026
Frist (Submission)
24.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das IT-DLZ beabsichtigt, eine Open-Source-Filehosting-Software zu beschaffen und diese eigen-ständig auf vorhandener Serverinfrastruktur zu betreiben. Die Lösung soll bestehende Werkzeuge – insbesondere Microsoft 365 und Outlook/Exchange – nicht ersetzen, sondern gezielt um die Funktion des passwortgeschützten, zeitlich begrenzten Dateiaustauschs mit internen und externen Partnern ergänzen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).