AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 19:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d4afe5ff-b8e4-4bba-aae7-f47ce7862286/

Gebäudewirtschaft / Sanierung TriBühne - Saaltrennwände

Notice-ID: d4afe5ff-b8e4-4bba-aae7-f47ce7862286 · Procedure-ID: 47babc0b-c1e6-4e31-802e-513b2e0382ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin, Norderstedt
Veröffentlicht
27.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
158.729 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gebäudewirtschaft / Sanierung TriBühne - Saaltrennwände Das Projekt befindet sich in dem Gebäude der TriBühne Norderstedt in 22846 Norderstedt. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss und vier aufgehende Vollgeschosse. Der Veranstaltungsraum mit Bühne und Zuschauerraum erstreckt sich teilweise über alle vier aufgehenden Geschosse und bildet die größte Erhebung des Bauwerks. Ausschlaggebend für den Start der Sanierungsmaßnahmen war ein Wasserschaden in einem Teil des Gebäudes. Davon waren hauptsächlich der Bühnenbereich, der Saal und das Untergeschoss betroffen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der mobilen Saaltrennwände.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
30.09.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).