AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Leipzig
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 18.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 66114000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rahmen-Höchstwert
- 1.236.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, berechtigten Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Es soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Servicedienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen nicht die Mitarbeitenden, sondern der Auftraggeber werden, der das Fahrrad den Mitarbeitenden zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist daher ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisation - non-pay-out-leasing) zum Zweck der Überlassung an berechtigte Mitarbeitende des Mitteldeutschen Rundfunks zur privaten und dienstlichen Nutzung einschließlich Versicherungs-, und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Inspektion und Bereitstellung eines Online-Portals). Der Rahmenvertrag begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Menge. Eine Mindestabnahmemenge ist nicht vereinbart; Die geschätzte Abnahmemenge ist 340 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 600 Fahrrädern.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 133 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.10.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.