AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 21:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5951cd0-0366-4143-8ac4-45c20ec79bfa/

Umbau Bahnhofsvorplatz Heilbronn Gleis-, Straßen-, Oberleitungs- und Tiefbauarbeiten

Notice-ID: d5951cd0-0366-4143-8ac4-45c20ec79bfa · Procedure-ID: 72866f27-dbbb-44cc-9eef-2d6c4fc3d4d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Heilbronn GmbH, Heilbronn
Veröffentlicht
21.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Umgestaltung des Haltestellenbereiches für die Stadtbahn auf dem Bahnhofsvorplatz der Stadt Heilbronn sowie zusätzlich die Sanierung der Gleisanlage auf dem ca. 160 m langen Abschnitt einschließlich Schaffung eines dritten Gleises. Das dritte Gleis ist an der Stelle der heutigen Busspur vorgesehen. Dadurch muss die unter dem Glasdach geführte Busspur in Richtung Innenstadt auf die Südseite der Bahnhofstraße verlegt werden. Außerdem Schaffung eines neuen Mittel- und eines neuen Seitenbahnsteiges. Aufgrund der umfangreichen Spurplanänderungen muss auch die komplette Fahrleitungsanlage umgebaut werden. Ferner sind die Kabeltiefbauarbeiten für die Anpassung Fahrsignalanlage Gegenstand der Veröffentlichung.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.06.2024
Ende
13.12.2024

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).