AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projekt-Portfolio Management Tool
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R., München
- Veröffentlicht
- 20.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48331000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Unter der Federführung des Bayerischen Rundfunks (Lead Buyer) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer angestrebt. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung eines Projekt-Portfolio Management Tool auf Basis von Microsoft 365 inkl. Implementierung sowie Softwarepflege-, Wartungs- und Supportleistungen. Weiterhin soll dieses Tool für einzelne Rundfunkanstalten angepasst und weiterentwickelt werden. Nach Inbetriebnahme und Abnahme je Rundfunkanstalt muss Service und Support über die gesamte durch den Auftragnehmer bzw. den Hersteller des PM-Planungstools gewährleistet werden. Die Leistungen des Auftragnehmers werden überwiegend remote, aber ggf. auch vor Ort jedoch immer eigenverantwortlich erbracht werden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption, um jeweils 24 weitere Monate auf maximal 96 Monate abgeschlossen. Die Höchstabnahmemenge an "Miete" von Voll-Lizenzen beträgt 1500 Stück pro Jahr Die Höchstabnahmemenge an "Miete" von eingeschränkten Lizenzen beträgt 1200 Stück pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge an Installationen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten beträgt 8 (acht). Die Höchstabnahmemenge an Dienstleistungsstunden beträgt 16180.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 01.04.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.