AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d5e45fba-4a89-4abc-a024-4068ab38d8a4) · Abgerufen am 08.10.2026 09:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5e45fba-4a89-4abc-a024-4068ab38d8a4/

Tanklöschfahrzeug mit Staffelkabine (TLF 3000), Feuerwehr Euskirchen (LG Kirchheim)

Notice-ID: d5e45fba-4a89-4abc-a024-4068ab38d8a4 · Procedure-ID: 3d055c04-8ab8-487a-8f5b-379585429696

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr, Euskirchen
Veröffentlicht
13.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
516.335 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Feuerwehr Euskirchen möchte ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Löschgruppe Kirchheim, als Ersatzbeschaffung für ein älteres Fahrzeug beschaffen. Diese soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der Brandbekämpfung und in den sonstigen technischen Anforderungen berücksichtigt werden.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
30.11.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Carl Henkel GmbH & Co. KG · Josef Lentner GmbH
Vertragsabschluss
09.07.2026
Zuschlagsentscheidung
25.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).