AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 18:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d646ad4b-1034-4f85-b254-f2ced13431bd/

Verhandlungsrunde 1: Neubau für physikalische Labore mit Anbindung an Bestand. Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung ELT gem. § 55 HOAI

Notice-ID: d646ad4b-1034-4f85-b254-f2ced13431bd · Procedure-ID: 021f5a9c-b5e1-4b95-b4b0-692c42d1496e

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Darmstadt, Darmstadt
Veröffentlicht
13.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf dem Campus Stadtmitte der TU Darmstadt soll ein Neubau für physikalische Labore entstehen; ein angrenzender Bestandsbau soll für die Unterbringung von Büros über eine Brücke angebunden und entsprechend umgeplant werden. Aspekte der Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen und das Gebäude soll nach BNB Silber zertifiziert werden. Das Projekt befindet sich an der Nahtstelle zum ensemblegeschützten Kernbereich der Hochschule und erfordert daher Abstimmungen mit der Denkmalpflege. Ausgeschrieben werden die Fachplanungsleitungen Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Lph 2-8 für die AG 4-6 jeweils mit Einstufung in HZ II.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).