AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YMSY1TSY60FW/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 04:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d694f93b-739e-43b9-81c2-614aa0fdede3/

Kläranlage 4. Reinigungsstufe - Ozonungsanlage

Notice-ID: d694f93b-739e-43b9-81c2-614aa0fdede3 · Procedure-ID: b21cd888-e91a-4a4b-95f9-0f4941e1f84f

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Stammdaten

Auftraggeber
Abwasserzweckverband Gäu-Ammer, Herrenberg
Veröffentlicht
27.11.2024
Frist (Submission)
13.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
618.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das kommunale Abwasser enthält eine Vielzahl von Stoffen , die bei der üblichen mechanisch - biologischen und chemischen Abwasserreinigung nicht vollständig entnommen werden können. Diese sogenannten Spurenstoffe, bei denen es sich insbesondere um Arzneimittelrückstände und Wasch - und Reinigungsmittelrückstände handelt , werden derzeit in das der Kläranlage nachgeordneten Gewässer " Ammer " eingeleitet. Diese Spurenstoffe sollen zukünftig mit einer sogenannten vierten Reinigungsstufe aus dem Abwasser eliminiert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
15.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).