AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Patientenbeförderung Gütersloh/Paderborn/Marsberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- Frist (Submission)
- 21.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Beförderung der Patienten des LWL-Klinikums Gütersloh, des LWL-Klinikums Marsberg und der LWL-Klinik Paderborn zum Arzt etc.
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Klinikum GT - Patientenbeförderung (sitzend)
- Erfüllungsort
- Gütersloh
Los 2 — Klinikum GT - Patientenbeförderung (liegend)
- Erfüllungsort
- Gütersloh
Los 3 — Klinikum GT - Rollstuhlbeförderungen
- Erfüllungsort
- Gütersloh
Los 4 — Klinikum PB - Patientenbeförderung (sitzend)
- Erfüllungsort
- Paderborn
Los 5 — Klinikum PB - Patientenbeförderung (liegend)
- Erfüllungsort
- Paderborn
Los 6 — Klinikum PB - Rollstuhlbeförderungen
- Erfüllungsort
- Paderborn
Los 7 — Klinikum Marsberg - Patientenbeförderung (sitzend)
- Erfüllungsort
- Paderborn
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).