VE2231, Planungsleistungen
Fraport AG · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Objektüberwachung Pier G BPH 2.2 VA
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für die Objektüberwachung des Projekts Pier G BPH 2.2 VA durch die Fraport AG in Frankfurt am Main.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„1. Ablauf des Verfahrens _____ 1.1. - Interessenbekundung (1. Phase): Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. _____ 1.2. - Interessensbestätigung (2. Phase): Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft auch noch nach der Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt (a) „Formblätter zur Interessensbestätigung“ und (b) die informatorischen Vergabeunterlagen. Im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden diese elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können. Die geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014) (siehe 2.1.6 dieser Bekanntmachung) sind in dem Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB) aufgeführt. Das Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer 2.1.6) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. _____ 1.3. - Angebotsphase (3. Phase): Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung) _____ Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. _____ 1.4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 53 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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