AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR7D/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 21:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d711100c-b40b-4e1e-849f-1aa9776e7c63/

Rahmenvereinbarung Qualitative Marktforschung

Notice-ID: d711100c-b40b-4e1e-849f-1aa9776e7c63 · Procedure-ID: 86586dc3-05e8-437c-958b-b60a34eeb837

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
25.08.2025
Frist (Submission)
29.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79310000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der AN übernimmt nach Abruf durch die TK die Durchführung qualitativer Studien sowie die Analyse, Interpretation und Aufbereitung der durch die Methoden erhobenen Informationen und Inhalte, und spricht Handlungsempfehlungen zur Entwicklung von Maßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse der Studien aus. Die Methoden richten sich jeweils nach Zweckmäßigkeit für die Fragestellung und werden von der TK vorgegeben oder können vom AN vorgeschlagen werden. Ferner leistet der AN bei Bedarf eine strategisch-konzeptionelle Beratung der TK basierend auf den durch ihn durchgeführten Desk-Research, erhobenen Insights, ggf. ergänzt durch korrespondierende weitere Daten der TK.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).