AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 22:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d763f443-f01a-40df-8dad-e507a996cb8e/

Lotte - Neubau Dreifachsporthalle - Projektsteuerung

Notice-ID: d763f443-f01a-40df-8dad-e507a996cb8e · Procedure-ID: 480e54f4-b018-4baa-b1c2-1b278e0d58e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Lotte, Lotte
Veröffentlicht
22.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Lotte plant für den Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort Jahnstraße in 49504 Lotte (Gemarkung/ Flur/ Flurstück: 55038 (Lotte)/ 27/ 119, 154, 155). Zur Übernahme der erforderlichen Projektsteuerungsleistungen sucht die Gemeinde nun geeignete Auftragnehmer. Die Ausschreibung der Planungsleistungen wird ebenfalls als öffentliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ca. 2 bis 3 Monate nach der Veröffentlichung der Ausschreibung der Projektsteuerungsleistung erfolgen, so dass der zukünftige Auftragnehmer der Projektsteuerungsleistung ab dem Zeitpunkt der Verhandlungen mit den Teilnehmern der Planungsausschreibung in die Ausschreibung der Planungsleistung eingebunden werden kann.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).