AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Wartung, Instandsetzung und Montage von Betriebsfunkgeräten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 04.10.2026
- Frist (Submission)
- 11.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50333000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Telekommunikation
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.001.170 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 1.191.910 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Wartung, Instandsetzung und Montage von Betriebsfunkgeräten in verschiedene Fahrzeugtypen in Autobahnmeistereien der Außenstellen Fürth (Los 1) sowie Würzburg & Bayreuth (Los 2) der Niederlassung Nordbayern.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Außenstelle Fürth
- Erfüllungsort
- Greding
- Geschätzter Wert
- 200.022 €
Los 2 — Außenstelle Bayreuth & Würzburg
- Erfüllungsort
- Hirschaid
- Geschätzter Wert
- 300.556 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 36 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).