AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH0DYDEDGGD7/documents) · Abgerufen am 03.11.2026 08:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d88c8748-8e36-4163-80ac-e5107446f6a2/

Rahmenvereinbarung Prüf- und Abnahmeleistungen

Notice-ID: d88c8748-8e36-4163-80ac-e5107446f6a2 · Procedure-ID: ef77ba74-3ee1-4a87-a401-30ce3f15f33d

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Stammdaten

Auftraggeber
GASCADE Gastransport GmbH, Kassel
Veröffentlicht
02.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71631000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
17.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftrag umfasst Sachverständigenleistungen nach den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Hierzu gehören insbesondere Bauprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, die Prüfung technischer Dokumentationen, Werkstoffprüfungen, technische Berechnungen sowie fachliche Beratungsleistungen an Gashochdruckleitungen, Verdichterstationen, Gasdruckregel- und Messanlagen sowie weiteren gastechnischen Anlagen. Die Leistungen sind bundesweit und in Einzelfällen auch im europäischen Ausland zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).