AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d9c29d25-ca0d-41fc-906f-ec4b7b8d71d5/

Ersatzneubau der Schule am Webersberg in Homburg (Saar); Leistungen der Objektplanung Freianlagen

Notice-ID: d9c29d25-ca0d-41fc-906f-ec4b7b8d71d5 · Procedure-ID: 2faa8679-7c9f-49ea-a4a0-ca668f377b7c

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Stammdaten

Auftraggeber
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde, Saarbrücken
Veröffentlicht
07.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
332.688 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Saarland plant den Ersatzneubau der 'Schule am Webersberg' in Homburg (Saar), einer-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung. Für künftig 200 Schüler*innen soll ein Raumprogramm von ca. 5.300 m² NUF realisiert werden. Dafür sind Bauwerkskosten (KG 300/400) iHv. ca. 27,7 Mio. EUR netto veranschlagt, für die Freianlagen (KG 500) ca. 2,6 Mio. EUR. Vergeben werden sollen hier die Leistungen der Objektplanung Freianlagen LPH 2-9 gem. §§ 38 HOAI (siehe Anlage).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).