AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 11:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db430e37-d2e5-43e8-ae07-92fd26b17c5e/

Konzessionsvertrag - Strom

Notice-ID: db430e37-d2e5-43e8-ae07-92fd26b17c5e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Villingen-Schwenningen, Villingen-Schwenningen
Veröffentlicht
18.06.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
65310000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beimRegierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).