AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
GUW Vogelstang, technische Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- MV Mannheimer Verkehr GmbH, Mannheim
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Frist (Submission)
- 23.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 31153000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 213.551 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Technische Aufrüstung des Gleichrichterunterwerks Vogelstang. - Los 1: Niederspannungsschaltanlage - Los 2: Elektromontage - Los 3: Gleichstromanlage - Los 4: Gleichrichter - Los 5: 20kV Mittelspannungsschaltanlage - Los 6: Batterieanlage
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Niederspannungshauptverteilung
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 2 — Montagearbeiten
- Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
Los 3 — Gleichstromschaltanlage
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 4 — Gleichrichter
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 5 — Mittelspannungsschaltanlage
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 6 — Batterieanlage mit Ladegleichrichter
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.01.2026
- Ende
- 12.01.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).