AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dca74c64-b1eb-43bb-af84-b518d771ec72/

Neubau Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 743_L1+L2 - Fachplanung Bauphysik

Notice-ID: dca74c64-b1eb-43bb-af84-b518d771ec72 · Procedure-ID: 2dc41c63-9634-43ab-93ca-7543ff798428

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-, Graben-Neudorf
Veröffentlicht
23.10.2024
Frist (Submission)
27.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
120.079 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - 743_L1+L3 - Planungsleistungen Bauphysik: Los 1 Fachplanung Thermische Bauphysik, i.S.v. HOAI 2021, Anlage 1, § 3, Absatz 1, 1.2.2 mit Besonderen Leistungen und N!BBW Koordinator; Los 2 Fachplanung Bauakustik, i.S.v. HOAI 2021, Anlage 1, § 3, Absatz 1, 1.2.4 mit Besonderen Leistungen und Fachplanung Raumakustik, i.S.v. HOAI 2021, Anlage 1, § 3, Absatz 1, 1.2.5 mit Besonderen Leistungen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).