AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Trinkwasserspeicher Wasserwerk Stutensee-Friedrichstal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Wasserversorgung Mittelhardt, Stutensee
- Veröffentlicht
- 12.02.2024
- Frist (Submission)
- 18.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee (Büchig, Blankenloch, Staffort, Friedrichstal, Spöck) sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Die Versorgung erfolgt durch die beiden Wasserwerke Friedrichstal und Blankenloch. Die beiden Wasserwerke Blankenloch und Friedrichstal fördern jährlich zusammen etwa 1,54 Millionen Kubikmeter Grundwasser (Stand 2021) aus elf Tiefbrunnen. Zur Verbesserung der Versorgungsituation und Erhöhung der Versorgungssicherheit ist die Errichtung eines neuen Trinkwasserspeichers geplant. Die Entwurfsplanung zu dem Trinkwasserspeicher liegt bereits vor. Der geplante Speicher hat eine Abmessung von 55 auf 35 m und ist nördlich anschließend an das Betriebsgebäude geplant. Die Wasserkammer wird als kreisrunder, liegender zylindrischer Röhrenspeicher DN 3000 aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit 7 Kammern ausgeführt und ist teilweise erdüberschüttet. Das Gesamtvolumen beträgt 1500 m³. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Ingenieurleistungen zur Objektplanung und Fachplanung der Technischen Ausrüstung ab LPH 4 sowie die Örtliche Bauüberwachung sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 104 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.