AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5AYTEHZCFWW/documents) · Abgerufen am 01.09.2026 11:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ddce9c14-562c-4ff5-a863-04e1a4507f8a/

Reinigungsdienstleistungen, Standorte Bonn und Berlin

Notice-ID: ddce9c14-562c-4ff5-a863-04e1a4507f8a · Procedure-ID: 52e82551-476b-4b05-a4aa-9f462b931bb7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Welle, Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht
22.10.2025
Frist (Submission)
24.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
1.245.560 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Reinigungsleistungen, Standorte Bonn und Berlin

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Unterhaltsreinigung, Standort Bonn

Erfüllungsort
Bonn

Los 2 — Unterhaltsreinigung, Standort Berlin

Erfüllungsort
Berlin

Los 3 — Glasreinigung, Standort Bonn

Erfüllungsort
Bonn

Los 4 — Glasreinigung, Standort Berlin

Erfüllungsort
Berlin

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).