AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dde71bc0-04e1-4b59-9249-b4040115e555/

Etablierung einer offenen Ganztagsschule an der Johannes Obernburger Grund- und Mittelschule in Obernburg am Main ● Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Notice-ID: dde71bc0-04e1-4b59-9249-b4040115e555 · Procedure-ID: 0736c95f-0104-4848-8e52-950859a3fb80

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Obernburg am Main, Obernburg
Veröffentlicht
23.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Obernburg am Main plant die Etablierung einer offenen Ganztagsschule an der Johannes Obern-burger Grund- und Mittelschule. ● Ziel der Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten und funktionaler Bereiche, die den Anforderungen eines ganztägigen Schulbetriebs entsprechen. ● Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 6,4 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. (FAG / FAG 15+ / Richtlinie Ganztagsbetreuung GS / Richtlinie Ganztagsbetreuung GS-Ausstattung / BayF-Holz, ggf. andere) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 sowie der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
900 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).