AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de34a23e-664f-41f2-8c95-3a0941b61410/

Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und elektrischen Maschinen nach DGUV V4 - Rahmenvertrag

Notice-ID: de34a23e-664f-41f2-8c95-3a0941b61410 · Procedure-ID: 1263d3fa-94bb-43a3-871c-9799f03f69ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Nürnberg
Veröffentlicht
13.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
967.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und elektrischen Maschinen. Um seinen Prüfpflichten gerecht zu werden vergibt die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in Vertretung des Freistaates Bayern die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln sowie Maschinen an einen externen Dienstleister. Diese Ausschreibung und der daraus resultierende Rahmenvertrag, bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.03.2026
Ende
15.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
HD Elektrotechnik GmbH
Vertragsabschluss
22.03.2026
Zuschlagsentscheidung
10.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).