AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 23:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de4b3f3e-4e53-493d-bfe8-74627c7b2d87/

Ingenieurleistungen nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Absatz 1 HOAI

Notice-ID: de4b3f3e-4e53-493d-bfe8-74627c7b2d87 · Procedure-ID: 3f7ce507-b41e-4cf5-8b79-132832cf2316

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, Freiburg
Veröffentlicht
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71318000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
130.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

79106 Freiburg, Breisacher Str. 113a, FR, Universitätsklinikum: IMMPuls, Neubau Breisacher Str. 113a, Ingenieurleistungen nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Absatz 1 HOAI, Beabsichtigt ist die Beauftragung von Beratungsleistungen der Bauphysik (Thermische Bauphysik) und der Anlage 1 zum Vertrag Bauphysik (Schallschutz und Raumakustik) für den Neubau IMMpuls an der Breisacher Str. in Freiburg. Die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) belaufen sich auf 54.537.109 Euro brutto. Aufschlüsselung der relevanten Kostengruppen entsprechend DIN 276-1:2018-12: Kostengruppe 300: 22.843.498 Euro brutto Kostengruppe 400: 31.693.611 Euro brutto Der Baubeginn ist für 07/2028 geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.04.2032

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).