AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/de7c9089-3f66-497a-8bdd-6f3e05a29285) · Abgerufen am 03.08.2026 07:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de7c9089-3f66-497a-8bdd-6f3e05a29285/

Rahmenvertrag Oberflächenwiederherstellung nach Tiefbauarbeiten in den öfftenlichen Verkehrsflächen

Notice-ID: de7c9089-3f66-497a-8bdd-6f3e05a29285 · Procedure-ID: c71860a0-922c-4bab-9b69-53e756ee9c8c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
28.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233140 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
11.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Im Stadtgebiet Augsburg wird die Oberflächenwiederherstellung aller öffentlichen Flächen durch den AG ausgeführt. Zur Optimierung der Abläufe bei der Oberflächenwiederherstellung (OFW) im öffentlichen Bereich ist eine enge Abstimmung zwischen der Tiefbaufirma, dem AG sowie der beauftragten Straßenbaufirma (AN) erforderlich.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.03.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Klaus Hoch- und Tiefbau GmbH · TF Bau GmbH
Vertragsabschluss
02.03.2026
Zuschlagsentscheidung
19.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).