AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 00:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df259d75-f657-4ac5-a637-5d5e6e0651bd/

Kauf IGEL-Lizenzen und Support für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Notice-ID: df259d75-f657-4ac5-a637-5d5e6e0651bd · Procedure-ID: d92b3bd8-b403-469e-bd7b-620df23e52af

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Dresden
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48730000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) die Ausschreibung zum Kauf/Überlassung von IGEL-Lizenzen einschließlich Support für die mit Thin Clients ausgestatteten Arbeitsplätze durch. Der Staats-betrieb SIB nutzt das Linux-basierte Betriebssystem IGEL OS, das für Thin Client-Anwendungen optimiert wurde. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt • 1.700 Stück IGEL-Standard Priority Lizenzen für drei Jahre (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2029) sowie • einen IGEL-Technical Relationship Manager-Support (TRM-Support) für ein Jahr (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2027) für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).