AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von "Serversystemen inkl. Wartung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Hannover
- Veröffentlicht
- 21.04.2026
- Frist (Submission)
- 15.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48822000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 3.466.875 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Wir beabsichtigen die Beschaffung eines Warenkorbes für x86 Serversysteme und für die Wartung vorhandener und zukünftig beschaffter Serversysteme der KKH. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn die KKH nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt. — Wir beabsichtigen die Beschaffung eines Warenkorbes für x86 Serversysteme und für die Wartung vorhandener und zukünftig beschaffter Serversysteme der KKH. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn die KKH nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten und Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Wartung bestehender Serversysteme
- Geschätzter Wert
- 400.000 €
- Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
Los 2 — Beschaffung neuer Serversysteme inkl. Wartung
- Geschätzter Wert
- 3.000.000 €
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 132 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.