AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.04.2026 14:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dfde72dc-bf4b-4f5c-a740-90b71723d3ce/

Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Server

Notice-ID: dfde72dc-bf4b-4f5c-a740-90b71723d3ce · Procedure-ID: 9b5c2d9e-c0fe-47bd-bcbe-55aa923e1f4a

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Stammdaten

Auftraggeber
Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Mainz
Veröffentlicht
24.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
48820000
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragswert (geschätzt)
130.205.564 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt für den eigenen Bedarf und im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz sowie des Saarlandes jeweils einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Server Systemen verschiedener Geräteklassen und ergänzender Komponenten zu deren Ausstattung aus. Die Beschaffung erfolgt somit auch für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die zur Berechnung der zugesagten Mindestabnahme und des maximalen Vertragsvolumen kalkulierten Mengen, sind im Anhang A der Leistungsbeschreibung für den Landesbetrieb Daten und Information des Landes Rheinland-Pfalz, im Anhang B für die staatlichen und kommunalen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und im Anhang C für das Saarland dargestellt.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer

Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).