AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e01062bd-e32a-41e7-b48d-db77492f78f6/

Lieferung und Montage/Aufstellung von Möbeln für die Schule Campus Struenseestraße in Hamburg

Notice-ID: e01062bd-e32a-41e7-b48d-db77492f78f6 · Procedure-ID: 77b19ce0-b72c-4567-8209-501e9f7d7591

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Hamburg
Veröffentlicht
07.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
589.679 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) – schreibt im Auftrag der Schule Campus Struenseestraße in Hamburg als Auftraggeberin (AG) den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Montage/Aufstellung von verschiedenen Schulmöbeln aus. Da die Schule Campus Struenseestraße am 16.03.2026 seinen regelhaften Schulbetrieb aufnimmt, verpflichtet sich der Auftragsnehmer die Lieferung und Aufstellung/Montage seiner bezuschlagten Möbel bis zum 11.03.2026 abgeschlossen zu haben. Diese Regelung gilt auch für etwaige durch den Auftragnehmer beauftragte Unterauftragnehmer.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
80 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).